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SE kaufen – schnell und sicher

Vorrats-SE

Kaufpreis
134.000 Euro

inkl. Grundkapital
120.000 Euro
(nennwertlose Namensaktien)

  • ordnungsgemäß gegründet
  • im Handelsregister eingetragen
  • mit monistischer oder dualistischer Struktur
  • Mehrstaatlichkeitserfordernis entfällt
  • Übertragung nach deutschem Aktienrecht
  • mit voll eingezahltem Kapital
  • Alle Unterlagen deutsch/englisch

Für die Reservierung einer SE nehmen Sie bitte Kontakt auf:

030 / 27907460

Kontakt

Europäische Aktiengesellschaft als Vorrats-SE kaufen

VRB gründet Europäische Aktiengesellschaften (Societas Europaea - SE) auf Vorrat, die schnell und einfach binnen 24 Stunden erworben werden können. Unsere hohe juristische Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung garantieren Ihnen ein sicheres Produkt und eine bestmögliche Abwicklung. 

SE kaufen statt gründen und viel Zeit und Mühe sparen

Die Gründung einer SE ist nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen möglich, der in der SE-VO des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft ausdrücklich geregelt ist. Danach unterliegt die SE-Gründung strengen formalen Einschränkungen, sowohl hinsichtlich des Gründungsverfahrens als auch der beteiligten Rechtsträger. So ist zum Beispiel eine Gründung unter Beteiligung natürlicher Personen überhaupt nicht vorgesehen. Zusätzlich muss das Prinzip der Mehrstaatlichkeit gewahrt sein, d.h. die Gründungsgesellschaften müssen dem Recht verschiedener europäischer Mitgliedsstaaten unterliegen. Lesen Sie mehr unter Europäische Aktiengesellschaft / SE gründen.

Mit dem Kauf einer Vorrats-SE benötigen Sie als Käufer keine eigene Mehrstaatlichkeit. Sie überspringen wesentliche Teile des Gründungsprozesses und sind nach dem Erwerb sofort handlungsfähig. Der Erwerb der Anteile ist auch durch Privatpersonen möglich. Ein ggfs. erforderliches Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren kann nachträglich erfolgen und hindert nicht die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit.

SE kaufen: So erwerben Sie eine Vorrats-SE

Von der Reservierung Ihrer Gesellschaft bis zum Notartermin sind es nur drei kurze Schritte. Mehr hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Ablauf.

Die Aktien samt Stimmrechten erwerben Sie privatschriftlich. Einen Entwurf des Aktienkaufvertrages erhalten Sie von uns bei Reservierung der Gesellschaft. Die gesamte Abwicklung erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Im Notartermin wird dann die Hauptversammlung beurkundet, in der Sie die Satzung nach Ihren Wünschen ändern und die neuen Organe der Gesellschaft bestellen. Alternativ tauschen wir die Organe noch vor dem Verkauf nach Ihren Vorgaben aus.

Alle Änderungen in der Satzung sowie in den Aufsichts- und Verwaltungsorganen werden zum Handelsregister angemeldet. Dabei wird auch die wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft offengelegt und die damit verbundenen Versicherungen abgegeben. Sobald der Notar die Anmeldung zum Registergericht eingereicht hat, ist die SE voll handlungsfähig.

Die Vorteile einer SE als europäische Rechtsform

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  • Als supranationale Rechtsform zeigt die SE die internationale Aufstellung eines Unternehmens
  • Europaweit hohes Prestige und Vertrauen in die Rechtsform SE
  • Mobilität durch Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat ohne Wechsel der Rechtsform 
  • Flexible Gestaltung der Leitungsstruktur als dualistische SE oder als monistische SE
  • Möglichkeit einer schlanken Führungsstruktur bei der monistischen SE
  • Erhöhte Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung und Mitbestimmung
  • Die Anteile einer SE sind frei übertragbar
  • Die SE ist als Rechtsform zum Handel an der Börse zugelassen
  •  

Sitz und Bankkonto der SE

Unsere SEs haben ihren Sitz in Berlin oder Frankfurt am Main. Der Sitz kann selbstverständlich bei Erwerb verlegt werden.

Jede Vorrats-SE verfügt über ein Bankkonto, auf dem sich das Grundkapital von 120.000 Euro befindet.  Zum Zeitpunkt der Übertragung der SE ist das Kapital voll eingezahlt und steht zur freien Verfügung des geschäftsführenden Direktors oder Vorstands. Um das Thema Bankkonto kümmern Sie sich in Ruhe nach dem Kauf.

Häufige Fragen zur SE

  • Was ist eine Vorrats-SE?

    Eine Vorrats-SE ist eine fertig gegründete und in das Handelsregister eingetragene Europäische Aktiengesellschaft, die keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat und die von einem Käufer sofort übernommen werden kann. Das Mehrstaatlichkeitserfordernis entfällt, da die Vorrats-SE im Wege der Sekundärgründung gegründet wurde. Beim Erwerb einer Vorrats-SE können (anders als bei der Gründung) die Aktien auch von natürlichen Personen erworben werden. Vorrats-SEs sind rechtlich zulässig, sofern sie offen – also als Vorratsgesellschaft erkennbar – gegründet worden sind. Alle Vorrats-SEs von VRB sind offene Vorratsgründun

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Vorrats-SE?

    Eine Vorrats-SE mit einem voll eingezahlten Kapital in Höhe von 120.000 Euro kostet 134.000 Euro. Von unserer Seite kommen keine weiteren Kosten hinzu. Beim Erwerb fallen zusätzlich Notar- und Gerichtskosten an, die vom Käufer zu zahlen sind und deren Höhe je nach Einzelfall variiert. 

  • Was ist eine SE / Europäische Aktiengesellschaft?

    Die Societas Europaea (SE) oder auch „Europäische Aktiengesellschaft“ ist eine eigene Rechtsform. Sie ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Mit einer SE kann die Geschäftstätigkeit in verschiedenen europäischen Ländern nach einem einheitlichen Regelwerk betrieben werden. Der Sitz einer SE muss zwingend in einem EU-Mitgliedsstaat oder im EWR liegen. 

    Das Mindestkapital einer SE beträgt 120.000 Euro und ist eingeteilt in Aktien, die von den Gesellschaftern – den Aktionären – gehalten werden. Aktionäre können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der SE beschränkt.

    Für die Führungsstruktur einer SE besteht ein Wahlrecht zwischen dem dualistischen und dem monistischen System. 

  • Welche Gründungsformen gibt es für eine SE?

    Eine SE kann nicht durch natürliche Personen gegründet werden. Als supranationale Gesellschaftsform setzt die Gründung einer SE ein grenzüberschreitendes Element der beteiligten Unternehmen voraus, die sogenannte Mehrstaatlichkeit. Hierfür müssen mindestens zwei Gründungsgesellschaften dem Recht unterschiedlicher Mitgliedstaaten unterliegen oder eine Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung in einem anderen EU-Land unterhalten.

    Es gibt vier primäre Möglichkeiten für die Gründung einer SE („numerus clausus der Gründungsformen“). Diese Gründungswege sind zwingend vorgegeben.

    Möglichkeiten für Primärgründung: 

    1. Verschmelzung mehrerer Aktiengesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten
    2. Umwandlung einer bereits bestehenden Aktiengesellschaft, sofern die AG über eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat verfügt
    3. Gründung einer Holding-SE durch Einbringung von Gründungsgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten
    4. Gründung einer Tochter-SE durch Gründungsgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten

    Neben diesen primären Gründungswegen gibt es noch die Möglichkeit der sogenannten Sekundärgründung als fünften Gründungsweg. Hierbei gründet eine bereits bestehende SE eine weitere SE als Tochtergesellschaft. Bei dieser Gründungsvariante entfällt das Mehrstaatlichkeitserfordernis und auch ein weiterer Gründungspartner ist nicht erforderlich.

    Für unsere Vorratsgesellschaften haben wir den Weg der Sekundärgründung gewählt. Als Käufer einer Vorrats-SE sind Sie somit nicht an den numerus clausus der Gründungsformen gebunden. 

  • Was ist der Unterschied zwischen einer monistischen SE und einer dualistischen SE?

    Eine dualistische SE hat zwei getrennte Organe: einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Der Vorstand übt die Geschäftsleitung aus und wird dabei vom Aufsichtsrat überwacht. Das Leitungssystem einer dualistischen SE entspricht somit dem System einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Bei einer monistischen SE wird die Leitung des Unternehmens und die Überwachung einheitlich vom Verwaltungsrat ausgeübt. Der Verwaltungsrat legt die Leitlinien der Geschäftspolitik fest und überwacht zugleich die von ihm bestellten geschäftsführenden Direktoren bei der Führung des Tagesgeschäfts. Das monistische System orientiert sich an der Board-Konstruktion des angloamerikanischen Rechts.

  • Was sind die Unterschiede zwischen einer SE und einer deutschen AG?

    Die SE (Societas Europaea) ist eine Aktiengesellschaft nach europäischen Recht, die insbesondere in der dualistischen Form mit der deutschen AG (Aktiengesellschaft) vergleichbar ist. Der Rechtsstatus einer SE ist in der gesamten EU einheitlich geregelt. Die SE bietet flexiblere Möglichkeiten für die Gestaltung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung und der Leitungsstruktur des Unternehmens und kann in ihren Sitz auch in andere Mitgliedstaaten verlegen.

    Beide Rechtsformen sind börsenfähig. Für die SE gilt jedoch der numerus clausus der Gründungsformen. Lesen Sie hier die weiteren Vorteile der SE als Rechtsform.

  • Was sind die Nachteile einer SE?

    Die Gründung einer SE ist mit vergleichsweise hohem Kosten- und Organisationsaufwand verbunden. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro und ist somit deutlich höher als bei anderen Kapitalgesellschaften. Die Gründung kann nur durch juristische Personen erfolgen und setzt ein grenzüberschreitendes Element der beteiligten Unternehmen voraus („Mehrstaatlichkeit“).  Die Führung und Verwaltung einer SE ist formalistisch und mit erhöhtem Aufwand und Kosten verbunden.

  • Was gilt bei der SE in Bezug auf Rechnungslegungsvorschriften, Liquidation & Insolvenz?

    In Bezug auf Rechnungslegungsvorschriften, Liquidation & Insolvenz muss eine SE die geltenden Vorschriften des EU-Landes einhalten, in dem das Unternehmen registriert ist. Die Rechnungslegung einer SE mit Sitz in Deutschland beruht folglich auf den Regelungen des deutschen Bilanzrechts. Die Jahres- und Konzernabschlüsse können in der gewohnten Form erstellt werden. Kapitalmarktorientierte SEs haben beim Konzernabschluss die internationalen Rechnungslegungsstandards zu beachten.

Vorteile VRB

  • Ein führender Anbieter, schon über 20 Jahre im Markt 
  • Inhabergeführt von zugelassenen Rechtsanwältinnen
  • Für unsere Kunden persönlich erreichbar
  • Optimierte und flexible Abläufe
  • Über 8.000 verkaufte Vorratsgesellschaften
  • Viel Erfahrung mit Holdingstrukturen und individuellen Lösungen
  • Passende Transaktionsvollmachten für Ihre Mandanten
  • Großes Angebot deutscher Gesellschaftsformen an verschiedenen Standorten

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Angelika Teichert und Nadine Karsch
030 / 27 90 74 60

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Vorratsgesellschaften

Wir bieten alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen an. Je nach Gesellschaftsform haben wir viele verschiedene Standorte vorrätig. Die Beurkundung ist bundesweit möglich. Zu unseren Vorratsgesellschaften

Ablauf

Von der kostenlosen Reservierung bis zum Kauf einer Vorratsgesellschaft sind es nur wenige Schritte. Sie bestimmen, ob und wann Sie die Gesellschaft benötigen. Mehr zum Ablauf beim Kauf einer Vorratsgesellschaft.

Bankkonten

Um das Bankkonto der Vorratsgesellschaft kümmern Sie sich nach dem Kauf. Wählen Sie schon bei der Reservierung die passende Bank und das für Sie oder Ihre Mandanten passende Kontomodell.